Empire.io Geschäftsbedingungen der Partner

    Informationen über Empire

    Empire.io Geschäftsbedingungen der Partner

    Aktualisiert: 20.05.2020

    Definitionen

    • Partner: Eine natürliche und/oder juristische Person, die sich im Sinne dieser Vereinbarung als Partner des Partnerprogramms registriert hat und von Empire.io akzeptiert wurde.
    • Partnerkonto: Die technische Berichts- und Nachverfolgungsschnittstelle, die für die Verwendung durch den Partner eingerichtet wurde, um die Leistung zu überwachen, auf Marketingmaterialien und auf Finanzberichte zuzugreifen und Zahlungsdetails zu konfigurieren.
    • Partnernetzwerk: Dient als Vermittler zwischen Publishern und Händler-Partnerprogrammen.
    • Partnerprogramm: Das Partnerprogramm, das von der Plattform(en) betrieben wird, bildet den Gegenstand dieses Vertrags.
    • Affiliate-Website: Eine Website, die dem Affiliate gehört und Traffic an die Plattform(en) sendet.
    • Vereinbarung: Der Vertrag und seine Anhänge zwischen dem Unternehmen und dem verbundenen Unternehmen gemäß den Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms.
    • Unternehmen: bedeutet Gray Marketing Limited.
    • Inhalt: Material, das vom Unternehmen für die Zwecke dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich Textlinks (einschließlich Sub-Partner-Links), Banner und anderes allgemeines Werbematerial.
    • FTD (Ersteinzahler): Die erfolgreiche Registrierung und Einzahlung eines neuen Spielerkontos auf der Plattform(en) über den Tracking-Link/Links des Affiliates.
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform(en).
    • Master-Affiliate: Ein genehmigter Affiliate kann als Master-Affiliate fungieren, der neue Partner-Affiliates für das Partnerprogramm der Plattform(en) rekrutiert, indem er den Master-Affiliate-Link aus dem Affiliate-Konto verwendet.
    • Netto-Spielerlös: Monatliche Brutto-Spieleinnahmen nach Abzug von Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungsabwicklungskosten, Boni, Treueprämien, Glücksspielsteuern, Kosten für Spielanbieter und Rückbuchungen.
    • Kunden der Plattform(en), die noch kein Spielerkonto haben und die die Plattform(en) über den von der Plattform(en) bereitgestellten Tracking-Link aufrufen und die ihr Konto ordnungsgemäß registrieren.
    • Echte Geldspieler: Ein Neukunde, der eine Echtgeldeinzahlung vorgenommen hat, die mindestens dem Mindesteinzahlungsbetrag entspricht, und mindestens eine Echtgeldeinsatz auf der Plattform(en) platziert hat.
    • Sub-Partner: jede natürliche oder juristische Person, die, nachdem sie vom Master-Partner über einen Sub-Partner-Tracking-Link auf das Programm verwiesen wurde, diese Vereinbarung abschließt. Der verweisende Master-Partner erhält eine Provision von den Spielern der Sub-Partner.
    • Tracking-Link: Ein eindeutiger Link, der im Affiliate-Konto für jeden Affiliate generiert wird und auf Kampagnenbasis erstellt wird, um neue Kunden zu verfolgen und aufzuzeichnen, die der Affiliate auf die Plattform(en) gebracht hat.
      Plattform(en) – Empire.io
    • Spielerkonto: Ein Affiliate muss ein Spielerkonto auf der von ihm beworbenen Plattform(en) erstellen und den Benutzernamen in seinem Affiliate-Konto angeben, um Provisionen zu erhalten.
    • Datenschutzrichtlinie: Die Datenschutzrichtlinien der Plattform(en).

    Dieses Dokument (die Partnervereinbarung oder Vereinbarung) enthält die Bedingungen, die vereinbart wurden zwischen:

    Gray Marketing Limited (im Folgenden: das Unternehmen), ein Unternehmen, das ordnungsgemäß gemäß den Gesetzen von Zypern registriert ist

    und

    und die Person / das Unternehmen , wie im entsprechenden Antragsformular angegeben (im Folgenden: der "Affiliate"), um dem Affiliate zu ermöglichen, dem Plattform(en) Affiliate-Programm ("Programm") beizutreten und Mitglied zu werden (falls die Bewerbung des Affiliates erfolgreich ist).

    Indem du die Anmeldung für das Plattform(en) Affiliate-Programm ausfüllst und auf "Ich stimme den Geschäftsbedingungen zu" im Anmeldeformular klickst, stimmst du hiermit zu, alle in der Plattform(en)-Website festgelegten Bedingungen einzuhalten.

    Die im Anhang A dieses Vertrags angegebenen festgelegten Provisionsstrukturen für die Plattformen gelten als integraler Bestandteil dieses Vertrags. Du stimmst hiermit zu:

    1. Teilnahme am Partnerprogramm.

    2. Nutzung der Plattform(en)-Websites und/oder Marketing-Tools.

    3. Die Bedingung, dass die Annahme von Affiliate-Provisionen von der Plattform(en)-Website deine unwiderrufliche Zustimmung zu diesem Vertrag und eventuellen Änderungen daran bestätigt.

    4. Die Bewerbung in Gerichtsbarkeiten, in denen Glücksspiel und/oder deren Werbung verboten ist, nicht zuzulassen.

    Daher bist du verpflichtet, kontinuierlich den Bedingungen der Plattform(en) zu entsprechen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie der Plattform(en) zu folgen, ebenso wie allen anderen Regeln und/oder Richtlinien, die gelegentlich vorgebracht werden. Die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Ihnen tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Antrag für das Partnerprogramm von uns genehmigt wird.

    1. Verwendungszweck

    1.1. Der Partner unterhält oder betreibt eine oder mehrere Webseiten im Internet (nachfolgend „die Webseite“ genannt) und/oder verweist potentielle Kunden über andere Kanäle.

    1.2. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, die mit der Förderung der Plattform(en) durch den Affiliate in Zusammenhang stehen, wobei der Affiliate je nach dem an die Plattform(en) gesendeten Traffic und den Bedingungen dieses Vertrags eine Provision erhält, wie in diesem Vertrag definiert.

    1.3. Die Definition des Begriffs Netto-Spieleinnahmen ist oben in den Definitionen angegeben. Im Falle einer zukünftigen Einführung eines anderen Produkts oder einer anderen Produktgruppe durch uns behält sich das Unternehmen das Recht vor, für jedes Produkt eine individuelle Definition des Begriffs Netto-Spieleinnahmen zu verwenden.

    2. Annahme eines Partners

    2.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, sämtliche Registrierungen nach eigenem Ermessen abzulehnen.

    3. Voraussetzungen

    3.1. Der Partner garantiert hiermit, dass er/sie:

    a) die Volljährigkeit in der zuständigen Rechtsordnung erreicht hat, um dieser Vereinbarung zuzustimmen und sie abzuschließen.

    b) im Stande und ordnungsgemäß ermächtigt ist, verbindliche Vereinbarungen einzugehen.

    c) Ist der Inhaber aller Rechte, Lizenzen und Genehmigungen zum Vermarkten, Bewerben und Werben für die Plattform(en) gemäß den Bestimmungen des Vertrags.

    d) Wird sich an alle anwendbaren Regeln, Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Förderung der Plattform(en) halten.

    e) die Bestimmungen der Vereinbarung gänzlich verstanden hat und akzeptiert.

    4. Verantwortung und Pflichten des Unternehmens

    4.1. Das Unternehmen stellt dem Partner sämtliche Informationen und Werbematerialien zur Verfügung, die für die Implementierung des Tracking-Links notwendig sind.

    4.2. Das Unternehmen verwaltet den Umsatz und erfasst die Einnahmen, sowie den Gesamtbetrag der Provision, die über den Link entstehen, stellt dem Partner Provisionsstatistiken zur Verfügung und übernimmt sämtliche Kundendienstleistungen, die den Betrieb betreffen. Jedem geworbenen Kunden wird eine individuelle Tracking-Identifizierung zugewiesen.

    4.3. Das Unternehmen zahlt dem Partner den fälligen Betrag, der durch den generierten Verkehr gemäß der Bestimmungen dieser Vereinbarung entstanden ist.

    4.4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Partnerkonto(-konten) einzufrieren oder zu schließen. Zusätzlich zu anderen Rechten im Rahmen von dieser vereinbarung, behält sich das Unternehmen außerdem folgende Rechte vor:

    a) sollte Empire.io Bedenken haben, dass der Partner die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzt, kann das Partnerkonto geschloßen und die Auszahlungen für die Dauer der Untersuchung eingefroren werden. Sollte im Rahmen der Untersuchung bestätigt werden, dass tatsächlich eine Verletzung der Geschäftsbedingungen vorliegt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Auszahlen der Partnerprovision zu verweigern;

    b) Partnerkonto(-konten) nach eigenem Ermessen und im Interesse der Webseite des Unternehemns und/oder des Unternehmens zu schließen. Sollte eine Verletzung der Geschäftsbedingungen seites des Partners vorliegen, kann das Unternehmen zusätzlich zu der Schließung des Partnerkontos, weitere gesetzliche Schritte vornehmen, um eigene Interessen zu schützen;

    c) die Partnervereinbarung aufzuheben, sollte der Partner die Mitarbeiter von Partner.io physisch bedrohen. Das Unternehmen kann in keinem Fall für eventuelle Verluste oder Schäden des Partners zur Verantwortung gezogen werden;

    d) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Verstoß gegen die Regeln auf der Affiliate-Website eine interne Untersuchung des Affiliate- oder Spielerkontos auf der Plattform(en) einzuleiten.

    5. Verantwortung und Pflichten des Partners

    5.1. Der Partner versichert hiermit:

    a) Sich nach besten Kräften zu bemühen, die Plattform(en) aktiv und effektiv so weit wie möglich zu bewerben, zu vermarkten und zu fördern, um den Nutzen für die Parteien zu maximieren, und sich an die Richtlinien des Unternehmens zu halten, die von Zeit zu Zeit vorgebracht werden und/oder online veröffentlicht werden.

    b) Potenzielle Spieler auf eigene Kosten an die Plattform(en) zu vermarkten und zu verweisen. Der Affiliate ist allein verantwortlich für die Verbreitung, den Inhalt und die Art und Weise seiner Marketingaktivitäten. Alle Marketingaktivitäten des Affiliates müssen professionell, angemessen und gesetzeskonform nach geltendem Recht sein und müssen dem Vertrag entsprechen.

    c) Nur den im Rahmen des Affiliate-Programms bereitgestellten Tracking-Link oder Bonuscode zu verwenden. Andernfalls kann keinerlei Garantie für eine ordnungsgemäße Registrierung und Verkaufsabrechnung durch das Unternehmen gegeben werden. Außerdem dürfen keine Links oder Marketingmaterialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens geändert oder modifiziert werden.

    d) für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung der Partner-Website sowie für alle Materialien, die auf der Partner-Website erscheinen, verantwortlich zu sein.

    e) keine Handlungen durchzuführen, die verleumderisch, diskriminierend, obszön, rechtswidrig oder auf andere Weise ungeeignet sind oder sexuell explizite, pornografische, obszöne oder grafisch gewalttätige Materialien enthalten.

    f) sich nicht aktiv an Personen zu richten, die jünger als das gesetzliche Glücksspielalter sind.

    g) nicht aktiv auf Gerichtsbarkeiten abzuzielen, in denen Glücksspiel und dessen Werbung illegal sind.

    h) Dass es keinen Traffic zu den Plattformen durch illegale oder betrügerische Aktivitäten generieren wird, insbesondere jedoch nicht beschränkt auf:

    I. Senden von Spam.

    II. Falsche Meta-Tags.

    III. Sich als Spieler zu registrieren oder direkt oder indirekt Einzahlungen auf ein Partnerkonto über seine Tracker für den eigenen persönlichen Gebrauch und/oder den Gebrauch seiner Verwandten, Freunde, Mitarbeiter oder anderer Dritter zu tätigen oder auf andere Weise die zu zahlende Provision künstlich zu erhöhen oder das Unternehmen anderweitig zu betrügen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als Betrug.

    i) seine Partner-Website nicht so zu präsentieren, dass Verwechslungsgefahr mit dem Unternehmen besteht und der Eindruck entsteht, dass die Partner-Website des Vertragspartners teilweise oder vollständig vom Unternehmen stammt.

    j) Unbeschadet des Marketingmaterials, das vom Unternehmen weitergeleitet und/oder über das Affiliate-Programm online zur Verfügung gestellt wird, darf der Affiliate die Plattform(en) oder andere Begriffe, Marken und geistige Eigentumsrechte, die dem Unternehmen gehören, nicht verwenden, es sei denn, das Unternehmen hat einer solchen Verwendung schriftlich zugestimmt.

    k) Dass es keine Domains kaufen wird, die Namen, Wörter und Phrasen enthalten, die als Bestandteil der Plattform(en) angesehen werden können, oder auf Schlüsselwörter oder Schlüsselwortphrasen bieten wird, die Namen, Wörter und Phrasen enthalten, die als Bestandteil der Plattform(en) angesehen werden können, in irgendeinem Format in einer Pay-per-Click-(PPC)-Suchmaschine.

    l) Es dürfen keine Rakeback-, Cashback-, Incentive- oder Bonusprogramme für Kunden ohne vorherige Zustimmung durchgeführt werden.

    6. Inaktivität des Affiliates

    6.1 Ein Affiliate gilt als inaktiv, wenn er in einem zusammenhängenden Zeitraum von sechs (6) Kalendermonaten keine Ersteinzahler (FTDs) generiert.

    6.2 Im Falle der Einstufung eines Affiliates als inaktiv wird die Provision des Affiliates auf einen festen Umsatzanteil von 5% von den aktiven Spielern, die er zuvor vermittelt hat, angepasst. Dieser Satz gilt, bis der Affiliate wieder aktiv wird, wie in Punkt 6.3 unten definiert.

    6.3 Wenn der inaktive Affiliate jederzeit nach der Einstufung als inaktiv mindestens einen (1) Ersteinzahler (FTD) generiert, wird er sofort als aktiver Affiliate wiederhergestellt. Sobald der Affiliate wieder aktiv wird, fällt er zurück in das Provisionsmodell, dem er ursprünglich zugewiesen wurde, bevor er als inaktiv eingestuft wurde.

    7. SUB-Partner

    7.1 Sub-Partner ist ein von Ihnen an das Unternehmen verwiesener Partner, der die gleichen Qualifikationsbedingungen wie ein Partner hat. Alle diese Sub-Partner werden mit Ihrem Partnerkonto verknüpft (und Sie werden als Master-Partner betrachtet), sofern sich die Sub-Partner über einen Ihrer Sub-Partner-Empfehlungslinks anmelden. Um ein Master-Partner zu werden, muss der Partner eine Anfrage stellen und die Genehmigung des Unternehmens einholen. Anschließend wird dem Master-Partner ein Empfehlungslink bereitgestellt.

    7.2 Um ein Sub-Affiliate zu werden, muss ein Affiliate sich über den ihm zur Verfügung gestellten Sub-Affiliate-Weiterleitungslink im Affiliate-Programm anmelden. Du bist allein verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die Registrierung eines Sub-Affiliates ordnungsgemäß abgeschlossen wird. Bei Nichterfüllung der Schritte kann der Sub-Affiliate möglicherweise nicht mit dir verknüpft werden.

    7.3 Sie erhalten 5% der Sub-Partner-Provision, die von jedem Sub-Partner generiert wird, den Sie erfolgreich an uns verweisen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Provisionsgebühren jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Im Falle einer negativen Übertragung durch einen Sub-Partner erbt der Master-Partner auch die negative Übertragung.

    7.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen von Ihnen an uns verwiesenen Sub-Partner zu untersuchen, wenn wir den Verdacht auf verdächtige Aktivitäten auf dem Sub-Partner-Konto haben. Wenn festgestellt wird, dass ein von Ihnen an uns verwiesener Sub-Partner an Betrug oder Spam beteiligt war oder gegen eine der Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung verstoßen hat, behält sich das Unternehmen nach eigenem Ermessen das Recht vor, alle Ihnen zustehenden Provisionszahlungen für Sub-Partner-Kunden zurückzuhalten und das Konto gegebenenfalls auszusetzen, einzufrieren und zu beschlagnahmen.

    7.5 Jeder Sub-Partner ist an die Bedingungen der Vereinbarung gebunden und Sie haften uns gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen dieses Sub-Partner aus der Vereinbarung.

    7.6 Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für direkte Verhandlungen, einschließlich Streitigkeiten zwischen einem Master-Partner und einem Sub-Partner. Die gesamte Verantwortung für die Kommunikation zwischen einem Master-Partner und einem Sub-Partner verbleibt beim Master-Partner und dem Sub-Partner.

    8. Bezahlung

    8.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Affiliate eine Provision auf Basis des Netto-Spielerlöses zu zahlen, der von Echtgeldspielern generiert wird, die von der Affiliate-Website und/oder einem anderen Kanal vermittelt wurden. Die Provision gilt als inklusive Mehrwertsteuer oder sonstiger anfallender Steuern, sofern zutreffend.

    8.2. Die Provision wird ein Prozentsatz (wie in Klausel 22 des Vertrags festgelegt) des vereinbarten Provisionsmodells sein, sei es basierend auf dem Netto-Spielerlös gemäß den in der Provisionsstruktur der Plattform(en) (Anhang A) des Vertrags für das jeweilige Produkt festgelegten Bedingungen oder ein CPA pro qualifiziertem Ersteinzahler (FTD).

    8.3. Die Provision wird am Ende eines jeden Monats berechnet und Zahlungen erfolgen bis zum 8. Arbeitstag jedes Kalendermonats, vorausgesetzt, dass der fällige Betrag 100 USDT übersteigt. Wenn der ausstehende Betrag unterhalb des Mindestbetrags liegt, wird er auf den nächsten Monat übertragen und wird bezahlt, wenn er den Mindestbetrag gemeinsam überschreitet. Der Provisionssatz wird durch die Leistung des vorherigen Monats definiert, wie im Provisionsmodell in Klausel 22 und Anhang A beschrieben.

    8.4. Die Provisionszahlung erfolgt nur, wenn der ausstehende Partner- Kontostand positiv ist. Wenn der Kontostand aufgrund der Leistung des Benutzers bei Spielen negativ ist, wird der Kontostand auf den nächsten Monat übertragen. Sollten die Einnahmen des nächsten Monats positiv sein und die negative Übertragung aus dem Vormonat abdecken, erfolgt die Zahlung. Diese Methode wird als negative Übertragung bezeichnet.

    8.5. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt in der Währung, die der Affiliate bevorzugt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, abhängig von den Bedingungen der Plattform(en). Wenn ein Fehler bei der Berechnung der Provision auftritt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine solche Berechnung jederzeit zu korrigieren und Unterzahlungen bis zum 15. Arbeitstag des Kalendermonats auszuzahlen oder Überzahlungen zurückzufordern, die dem Affiliate gemacht wurden. Falls bis zum 15. Arbeitstag des Kalendermonats keine Zahlung an den Affiliate erfolgt ist, wird die Provision erst im nächsten Monat in voller Höhe ausbezahlt, wenn der Affiliate alle erforderlichen Details dem Unternehmen bereitgestellt hat.

    8.6. Die Annahme der Zahlung durch den Partner gilt als vollständige und endgültige Begleichung des für den angegebenen Zeitraum fälligen Guthabens.

    8.7. Wenn der Partner mit dem gemeldeten Guthaben nicht einverstanden ist, muss er innerhalb von sieben (7) Tagen eine E-Mail an das Unternehmen an [email protected] senden und die Gründe für den Streit angeben. Wird eine E-Mail nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gesendet, gilt dies als unwiderrufliche Bestätigung des für den angegebenen Zeitraum fälligen Guthabens.

    8.8. Das Unternehmen kann die Zahlung eines Guthabens an den Partner um bis zu sechzig (60) Tage verzögern, während es untersucht und überprüft, ob die relevanten Transaktionen den Bestimmungen der Vereinbarung entsprechen.

    8.9. Eine Zahlung ist nicht fällig, wenn der erzeugte Verkehr illegal ist oder gegen eine Bestimmung der Vereinbarung verstößt.

    8.10. Der Partner verpflichtet sich, alle Provisionen zurückzugeben, die aufgrund betrügerischer oder gefälschter Transaktionen eingegangen sind, zuzüglich aller Kosten für rechtliche Anlässe oder Klagen, die im vollen Umfang des Gesetzes gegen den Partner erhoben werden können.

    8.11. Zur Klarstellung vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Partner nach Beendigung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien keinen Anspruch mehr auf Zahlungen des Unternehmens hat, sofern bereits fällige Zahlungen (verdiente und nicht bezahlte Provisionen) ausbezahlt wurden.

    8.12. Nach alleinigem Ermessen des Unternehmens kann dem Partner die Möglichkeit gegeben werden, seine Provisionsstruktur umzustrukturieren. Beispiele für alternative Einnahmequellen könnten ein CPA-Modul (Cost Per Acquisition) sein. Das Unternehmen erklärt dem Partner hiermit, dass nur eine Art von Provisionsstruktur angewendet werden darf und es nicht möglich ist, dass zwei verschiedene Provisionsstruktur nebeneinander existieren. Sobald sich ein Partner dazu entschließt, das Angebot des Unternehmens für eine andere Provisionsstruktur als die in Ziffer 22 dieser Vereinbarung beschriebene Standardprovisionsstruktur anzunehmen, ist sich der Partner bewusst und erklärt sich hiermit einverstanden, dass die neue vorgeschlagene Provisionsstruktur seine/ihre bestehende Provisionsstruktur in ihrer Gesamtheit ersetzen soll. Ungeachtet des Vorstehenden gelten alle im Rahmen der Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen des Partners für den Partner bis zur Beendigung der Vereinbarung und darüber hinaus gemäß den in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen.

    8.13. Der Partner ist allein für die Zahlung sämtlicher Steuern, Abgaben, Gebühren, Abgaben und sonstiger Gelder verantwortlich, die der Partner aufgrund der im Rahmen dieser Vereinbarung generierten Provision im In- und Ausland an eine Steuerbehörde, -abteilung oder eine andere zuständige Stelle zu zahlen hat. Das Unternehmen haftet in keiner Weise für nicht bezahlte fällige Beträge des Partners, und der Partner stellt das Unternehmen hiermit in dieser Hinsicht frei.

    9. Kündigung

    9.1. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gekündigt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung kann per E-Mail an [email protected] erfolgen.

    9.2. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit, dass bei Beendigung des Vertrags das Folgende gilt:

    a) Der Affiliate muss alle Verweise auf die Plattform(en) von der Affiliate-Website und/oder anderen Marketingkanälen und -kommunikationen entfernen, unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Kommunikationen handelt.

    b) Alle Rechte und Lizenzen, die dem Partner im Rahmen des Vertrags gewährt werden, erlöschen sofort und alle Rechte gehen auf die jeweiligen Lizenzgeber zurück. Der Partner stellt die Verwendung von Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und anderen Bezeichnungen des Unternehmens ein.

    c) Der Partner hat ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung nur Anspruch auf die verdienten und nicht bezahlten Provisionen. Das Unternehmen kann das Guthaben des Partners jedoch für einen angemessenen Zeitraum zurückhalten, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird. Der Partner ist nach diesem Kündigungstermin nicht mehr berechtigt, Provisionen zu verdienen oder zu erhalten.

    d) Wenn der Vertrag vom Unternehmen aufgrund eines Verstoßes des Partners gegen Klausel 4.4 (b) gekündigt wird, ist das Unternehmen berechtigt, die verdienten, aber nicht bezahlten Provisionen des Partners zum Kündigungstermin als Sicherheit für etwaige Ansprüche aufgrund eines solchen Verstoßes zurückzuhalten. Es wird ferner angegeben, dass die Kündigung durch das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes des Partners gegen eine der Klauseln in der Vereinbarung keine Kündigungsfrist erfordert und eine solche Kündigung sofort nach einfacher Benachrichtigung des Unternehmens an den Partner wirksam wird.

    e) Der Partner muss Originaldatenelemente, die alle vertraulichen Informationen (und alle Kopien und Ableitungen davon) enthalten, die sich im Besitz, in der Verwahrung und unter der Kontrolle des Partners befinden, an das Unternehmen zurücksenden oder Kopien oder elektronische Datenträger, die diese enthalten, dauerhaft löschen.

    f) Der Partner befreit das Unternehmen von allen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die nach dem Datum dieser Kündigung auftreten oder entstehen, mit Ausnahme der Verpflichtungen, die ihrer Natur nach darauf ausgelegt sind, die Kündigung zu überdauern. Die Kündigung entbindet den Partner nicht von seiner Haftung, die sich aus einem Verstoß gegen die Vereinbarung ergibt, der vor der Kündigung eingetreten ist, und/oder von einer Haftung, die sich aus einem Verstoß gegen vertrauliche Informationen ergibt, selbst wenn der Verstoß zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Beendigung der Vereinbarung auftritt. Die Vertraulichkeitspflicht des Partners gegenüber dem Unternehmen bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.

    10. Gewährleistung

    10.1. Der Partner erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung des Internets auf eigenes Risiko erfolgt und dass dieses Partnerprogramm „wie besehen“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Gewährleistungen oder Bedingungen bereitgestellt wird, auch wenn dies ausdrücklich oder stillschweigend erfolgt. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass der Zugriff auf die Partner-Website zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort möglich ist.

    10.2. Das Unternehmen haftet in keinem Fall gegenüber dem Affiliate oder irgendjemand anderem für Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen in oder Verluste, Verletzungen oder Schäden, die ganz oder teilweise durch Ausfälle, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Website(s) der Plattform(en) oder des Affiliate-Programms verursacht wurden.

    11. Schadensersatz

    11.1. Der Partner verpflichtet sich, das Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen, Nachfolger, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Direktoren, Aktionäre und Agenten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten, einschließlich angemessener Anwalts- und Expertenkosten im Zusammenhang mit oder aufgrund von:

    a) einem Verstoß gegen die Zusicherungen, Gewährleistungen oder Bestätigungen des Partners gemäß der Vereinbarung.

    b) Verwendung (oder Missbrauch) der Marketingmaterialien durch den Partner.

    c) Verhaltensweisen und Aktivitäten, die unter der Benutzer-ID und dem Passwort des Partners stattfinden.
    d) Verleumderisches oder illegales Material, das auf der Website des Partners oder als Teil der Informationen und Daten des Partners enthalten ist.

    e) Ansprüchen oder Behauptungen, dass die Website des Partners oder die Informationen und Daten des Partners die Patent-, Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen oder die Datenschutz- oder Publizitätsrechte Dritter verletzen.

    f) Zugriff oder Nutzung der Website des Partners oder der Informationen und Daten des Partners durch Dritte.

    g) Ansprüche im Zusammenhang mit der Partner-Website.

    h) Verstöße gegen die Vereinbarung.

    11.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten an der Verteidigung jeglicher Angelegenheiten teilzunehmen.

    12. Rechte des Unternehmens

    12.1. Das Unternehmen kann jeden Spieler ablehnen oder das Konto eines Spielers schließen, wenn es erforderlich ist, die Richtlinien des Unternehmens einzuhalten und/oder die Interessen des Unternehmens zu schützen.

    12.2. Das Unternehmen kann jeden Antragsteller ablehnen und/oder das Konto eines Partners schließen, wenn dies erforderlich ist, um das Gesetz, die Unternehmensrichtlinien, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinien, die Vereinbarung einzuhalten und/oder die Interessen des Unternehmens zu schützen. Wenn der Partner gegen die Vereinbarung oder die Richtlinien des Unternehmens oder andere Regeln und Richtlinien verstößt, kann das Unternehmen zusätzlich zur Schließung des Partnerkontos weitere gesetzliche Schritte unternehmen, um seine Interessen zu schützen.

    13. Anwendbares Recht & Gerichtsbarkeit

    13.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Curacao und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Alle Klagen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung müssen in Curacao eingereicht werden, und der Partner stimmt unwiderruflich der Zuständigkeit der Gerichte von Curacao zu.

    13.2. Jegliche Ansprüche, Streitigkeiten oder Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Plattform(en)-Website ergeben, unterliegen dem Recht von Curaçao und müssen vor einem Gericht in Curaçao eingereicht werden. Der Affiliate erklärt sich unwiderruflich mit der Zuständigkeit der Gerichte von Curaçao einverstanden.

    14. Abtretung

    14.1. Der Affiliate darf den Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens durch Umstrukturierung oder auf andere Weise übertragen. Falls der Affiliate die Kontrolle über einen anderen Affiliate der Plattform(en) erwirbt oder anderweitig übernimmt, werden die Affiliate-Konten unter individuellen Bedingungen weitergeführt.

    14.2. Das Unternehmen kann den Vertrag jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Partners durch Umstrukturierung oder auf andere Weise abtreten.

    14.3. Das Unternehmen erkennt an, dass ein Affiliate sein/ihr/sein Affiliate-Geschäft an Dritte verkaufen möchte. Das Unternehmen verlangt, dass ein Affiliate anerkennt und respektiert, dass die persönlichen Eigenschaften, Redlichkeit und Hintergrund der Affiliates des Unternehmens für die Entscheidung des Unternehmens, eine Person als Affiliate des Affiliate-Programms anzunehmen, entscheidend sind.

    14.4 Wenn ein Affiliate beabsichtigt, die Anteile oder Vermögenswerte seines/ihr/sein Affiliate-Geschäfts an einen Dritten zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen (oder eine ähnliche Transaktion mit einem Dritten abzuschließen, die zu einer tatsächlichen Änderung der Kontrolle über sein/ihr/sein Affiliate-Geschäft führen wird), ist der Affiliate verpflichtet, vor Abschluss des Verkaufs, der Übertragung oder der Übergabe Folgendes zu tun:

    14.4.1 dem Unternehmen mindestens 30 (dreißig) Tage vorher schriftliche Mitteilung über eine solche Absicht geben, gleichzeitig alle erforderlichen Details zur Verfügung stellen, die das Unternehmen verlangt (darunter fallen, sind jedoch nicht beschränkt auf die Affiliate-ID des verkaufenden Affiliates und alle Details des beabsichtigten Käufers, einschließlich ihrer Bankdaten und, falls sie bereits ein Affiliate des Affiliate-Programms sind, ihre Affiliate-ID), und dem Unternehmen eine unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht erteilen, die Provision des verkaufenden Affiliates nach Abschluss des Verkaufs an den Käufer zu zahlen;

    14.4.2 die Kaufurkunde unter der aufschiebenden Bedingung machen, dass das Unternehmen den beabsichtigten Käufer als Affiliate des Affiliate-Programms genehmigt und dass dieser beabsichtigte Käufer, vorbehaltlich der Zustimmung des Unternehmens (nach alleinigem Ermessen des Unternehmens), dem Affiliate-Programm beitritt.

    14.5 In jedem Fall behält sich das Unternehmen das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen beabsichtigten Käufer des Affiliate-Geschäfts als Affiliate des Affiliate-Programms abzulehnen. In diesem Fall kann das Unternehmen diesen Vertrag sofort kündigen.

    14.6 Im Falle des Todes des Affiliates wird dieser Vertrag sofort beendet.

    15. Nicht-Verzicht

    15.1. Das Versäumnis des Unternehmens, die Einhaltung der Bestimmungen der Vereinbarung durch den Partner durchzusetzen, bedeutet keinen Verzicht auf das Recht des Unternehmens, diese Bedingungen jederzeit durchzusetzen.

    16. Höhere Gewalt

    16.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung, wenn diese Verzögerung oder dieses Versäumnis auf einem Grund beruht, der außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegt und nicht von dieser Partei zu vertreten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskonflikte , Streiks, industrielle Unruhen, Naturereignisse, Terrorakte, Überschwemmungen, Blitze, Versorgungs- oder Kommunikationsstörungen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, wird die betroffene Partei von der Leistung in dem Maße befreit, wie sie die durch das Ereignis höherer Gewalt verhindert wird. Falls das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauert, kann jede Partei den Vertrag ohne vorherige Ankündigung kündigen.

    17. Verhältnis der Parteien

    17.1. Durch nichts, was in der Vereinbarung enthalten ist oder von einer Vertragspartei unternommen wird, wird eine Partei (oder Mitarbeiter, Vertreter oder Vertreter dieser Partei) als Angestellter oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei angesehen oder eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Vereinigung oder eine Syndizierung zwischen den Parteien begründet oder erhält eine Partei das ausdrückliche oder stillschweigende Recht, im Namen der anderen Partei eine Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen.

    18. Salvatorische Klausel/Verzichtserklärung

    18.1. Nach Möglichkeit wird jede Bestimmung der Vereinbarung so ausgelegt, dass sie nach geltendem Recht wirksam und gültig ist. Sollte jedoch eine Bestimmung der Vereinbarung in irgendeiner Hinsicht als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, ist diese Bestimmung unwirksam nur im Ausmaß einer solchen Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit, ohne den Rest der Vereinbarung ungültig zu machen. Verhalten oder Nichtdurchsetzung von Rechten impliziert keinen Verzicht hierauf; ein solcher Verzicht muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

    19. Vertraulichkeit

    19.1. Sämtliche Informationen, wie unter anderem über Geschäfte, Finanzen, Kunden- und Käuferlisten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen und sämtliche Informationen bezüglich der Produkte, Geschäftsdokumente, Betriebsvorgänge, Geschäftspläne, Vorgänge, Produktinformationen, Geschäftswissen oder -logik, Handelsgeheimnisse, Marktmöglichkeiten und persönliche Informationen über das Unternehmen sind vertraulich zu behandeln. Solche Informationen dürfen nicht für eigene kommerzielle oder andere Zwecke genutzt werden oder direkt oder indirekt an Dritte weitergegeben werden, sofern das Unternehmen dem nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt hat. Die Gültigkeit dieser Bestimmung überdauert die Kündigung dieser Vereinbarung.

    19.2. Der Partner verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als dem Nachkommen seiner Pflichten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen.

    20. Änderungen

    20.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen, ohne dem Affiliate im Voraus Bescheid zu geben, jede Bestimmung des Vertrags zu ändern, zu ändern, zu löschen oder hinzuzufügen, unter Beachtung der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen. Solche Änderungen werden auf der Plattform(en) veröffentlicht.

    20.2. Im Fall etwaiger Abweichungen zwischen den übersetzten Sprachversionen dieser Vereinbarung, ist die englischsprachige Version maßgeblich.

    21. Handelsmarken

    21.1. Diese Vereinbarung gewährt keiner der beiden Vertragsparteien ein Anrecht, ein Eigentumsrecht oder einen Anteil an den Handelsmarken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken oder geistigen Eigentumsrechten [im Folgenden kurz „Marken“ genannt] der jeweils anderen Partei. Keine der beiden Vertragsparteien wird zu keiner Zeit versuchen die Marken der anderen Partei oder einem Unternehmen, das der Unternehmensgruppe der anderen Partei angehört, zu registrieren, noch andere dazu auffordern, ihnen dabei helfen oder ihnen erlauben die Marken zu registrieren oder einen Versuch diesbezüglich zu unternehmen. Auch wird vorausgesetzt, dass keine der beiden Vertragsparteien eine Marke registriert, die der Marke, die der anderen Partei, oder einem Unternehmen gehört, das der Unternehmensgruppe dieser Partei angehört, grundsätzlich und/oder zum Verwechseln ähnlich ist, oder einen Versuch diesbezüglich unternimmt.

    22. Provisionsstruktur

    1 - 999999 FTD notwendig, um eine 45%ige Provision für die ersten 3 Monate zu erhalten.

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